Ergebnisse des Arbeitsentwurf II – Sollte Zahnersatz doch noch dieses Jahr durchgeführt werden?
Was passiert bei Versorgungen über den Grundleistungs-Katatlog hinaus, wo auf jeden Fall die bisher mögliche Mehrkostenvereinbarung abgeschafft wird? Möglicherweise muß hier alles selbst bezahlt werden oder über den Umweg Kostenerstattung die Kosten seitens der Kasse eingefordert werden. Möglicherweise sollen auch alle bisherigen neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Leistungen) nach §35 wie Vollkeramik oder Galvanosysteme, nicht mehr…
Kurzzusammenfassung des neuen Arbeitsentwurfes zur neuen Gesundheitsreform vom 11.08.03
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig die Krankenkassen zu Zahnersatz anstelle der bisherigen %-tualen Beteiligung nur noch Festzuschüsse zahlen – „also doch keine Privatisierung“ – jedoch muss jedes KK-Mitglied 0,8% seines Bruttogehaltes für die Kostenblöcke Zahnersatz und Krankentagegeld opfern Die Kostenerstattung kommt für jedes Mitglied das scheint für viele Patienten der einzige Ausweg aus so…
Die wichtigsten Eckpunkte der Gesundheitsreform für unsere gesetzlich versicherten Patienten
Ab 2005 wird Zahnersatz aus dem Leistungskatalog ausgegliedert 10 Euro Praxisgebühr als Zuzahlung bei zahnärztlichen Behandlungen Wahl der Kostenerstattung. Jeder Versicherte kann sich auf Kostenerstattung behandeln lassen; bisher galt dies nur für freiwillig Versicherte. Bedingungen sind die Bindung über 1 Jahr sowie ein Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.