Die wichtigsten Eckpunkte der Gesundheitsreform für unsere gesetzlich versicherten Patienten

  • Ab 2005 wird Zahnersatz aus dem Leistungskatalog ausgegliedert
  • 10 Euro Praxisgebühr als Zuzahlung bei zahnärztlichen Behandlungen
  • Wahl der Kostenerstattung. Jeder Versicherte kann sich auf Kostenerstattung behandeln lassen; bisher galt dies nur für freiwillig Versicherte. Bedingungen sind die Bindung über 1 Jahr sowie ein Abschlag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.