Kurzzusammenfassung des neuen Arbeitsentwurfes zur neuen Gesundheitsreform vom 11.08.03
- Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig die Krankenkassen zu Zahnersatz anstelle der bisherigen %-tualen Beteiligung nur noch Festzuschüsse zahlen – „also doch keine Privatisierung“ – jedoch muss jedes KK-Mitglied 0,8% seines Bruttogehaltes für die Kostenblöcke Zahnersatz und Krankentagegeld opfern
- Die Kostenerstattung kommt für jedes Mitglied das scheint für viele Patienten der einzige Ausweg aus so manchen Miseren zu sein (vergleichen sie auch bitte die Rubrik Interessantes mit Vordrucken zur Wahl der Kostenerstattung
- auch die Praxiseintrittsgebühr von 10.-? wird aufrecht erhalten
- Neu im Gesetzesentwurf sind neue Praxisstrukturen. Neben Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeischaft wird es sogenannte medizinischen Versorgungszentren geben, ein Zusammenschluß mehrerer Ärzte die die Kassenmedizin sicherstellen sollen