Künftig müssen PKVen aufwendige Behandlungskosten erstatten
Kostengesichtspunkte können nicht mehr herangezogen werden
Bei medizinisch indizierten Leistungen ist der Versicherer künftig verpflichtet, die Kosten einer aufwendigen Versorgung zu tragen, so die Auswirkung des Urteils des Bundesgerichtshofes (12.03.2003 Az.: IV ZR 278/01). Damit ist das Urteil richtungsweisend für die Erstattungspflicht privater Krankenversicherungen, so Dr. Rubehn von der Zahnärztekammer Bremen im Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein