Kategorie: Uncategorized

Wesentliche Änderungen im Bereich Kostenerstattung

seit 02.01.2011 gibt es wesentliche Änderungen im Bereich der Kostenerstattung. Die Bindung an ein Jahr wurde auf 3 Monate herabgesetzt während in der Fassung vor 02.01 noch den Text enthält, dass die Krankenkasse dabei ausreichende Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungenvorzusehen, sowie vorgesehene Zuzahlungen in Abzug zu bringen hat, ist die Vorderung ab 02.01.2011 deutlich…

Von Dr. Robert Dr. Strohkendl MSc. 15. Februar 2011 0